Hahn und Henne zählen als Kleintiere. Deshalb ist die Hühnerhaltung grundsätzlich auch in Wohngebieten erlaubt – solange sie die Nachbarn nicht übermäßig belästigt und die Mietsache nicht beschädigt. Wer privat Hühner halten will, muss allerdings noch eine ganze Menge andere Regelungen beachten.
Zunächst muss Ihnen klar sein: Hühner brauchen Platz! Die Idee, eins in der Wohnung oder auf dem Balkon zu halten, mag verlockend sein – wäre aber Tierquälerei. Selbst für eine kleine Gruppe mit nur wenigen Tieren brauchen Sie mindestens 70 Quadratmeter Garten, um die Hühner artgerecht zu halten. Wenn Sie weniger als 20 Hühner halten, ist das juristisch in der Regel unproblematisch.
Dennoch: Beschweren sich die Nachbarn und geht der Streit um die Hühnerhaltung vor Gericht, wird immer der Einzelfall entschieden. Auf dem Dorf müssen die Nachbarn dabei in der Regel viel mehr dulden als mitten in der Stadt. Im Kleingarten ist Tierhaltung übrigens meist untersagt. Oftmals stören sich Anwohner am frühen Krähen eines Hahns. Vom Gericht werden dann häufig Krähzeiten vorgeschrieben, die aber kaum einzuhalten sind. Überlegen Sie deshalb gut, ob Sie einen Hahn in die Gruppe setzen wollen.
Wünschenswert wäre es natürlich, dass es gar nicht erst dazu kommt, dass Streit mit dem Nachbarn entsteht. Sind sie von vornherein informiert, können sie sich ein wenig darauf vorbereiten. Gibt es dann gelegentlich einmal ein paar Eier zur Verkostung, wird die Akzeptanz sicher steigen. Und wenn das Hühnervolk dann - besonders am Wochenende - nicht vor 8:00 Uhr aus dem Stall gelassen wird, sollte sich niemand daran stören, wenn ein Hahn durch seinen Schrei feststellt, dass ein neuer Tag angebrochen ist.
Denn wer den Hahnenschrei hört, kann sicher sein, dass er diesen neuen Tag auch erlebt.